Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
für »LALE – Freie Lastenräder Bremerhaven«, ein Projekt der Freien Lastenradinitiative Bremerhaven
Wichtige Informationen zum Gebrauch
· Bitte geh mit den geliehenen Fahrrädern sorgsam um!
Andernfalls kann dieses kostenlose Angebot nicht lange bestehen :/
· Schließe sie ordentlich an, wenn du sie nicht benutzt.
· Bitte beachte das zulässige Transportgewicht (Generell: Max. 100Kg bei Fahrrädern/ Max. 200Kg bei den Carla Cargo Anhängern)
· Jedes Lastenrad fährt sich individuell, teste das Fahrverhalten deshalb bitte einmal bevor du mit Zuladung fährst. Teste hierbei vorallem einmal den Wendekreis, das Kurvenfahrverhalten, die Bremskraft, die Schaltung.
· Bitte sei vorsichtig mit großen Gegenständen, die oben rausgucken – beim Fahren musst du immer einen freien Blick haben.
· Tipp für die erste Fahrt: Schaue nicht auf das Vorderrad, sondern dahin, wohin du fährst!
· Wähle eher eine größere Übersetzung, dann fährst du ruhiger.
· Bedenke immer, dass die Räder bei voller Beladung einen etwas längeren Bremsweg haben kann. Fahre also nicht zu schnell…
· Im Schadensfall kannst du dich direkt an die Zentrale im WERK. (Kontaktdaten weiter unten) wenden. Wenn du uns nicht erreichst, bringe das Rad bitte unbedingt zu der Station zurück, an der du es ausgeliehen hast und informiere die Station schnellstmöglich über den Schaden.
· Bitte erzähle uns von deinen Erlebnissen mit deinem Leihrad und schicke uns ein schönes Foto, das wir für die Homepage oder Facebook verwenden können. Wir freuen uns auf deinen Bericht!
· Je nach Standort gibt es eventuell noch gewisse Sonderregelungen, beachte hierfür unbedingt die Aushänge vor Ort
Und zu guter Letzt: Ganz viel Spaß!
Freies Lastenrad Bremerhaven« ist ein kostenloses Angebot der Freien Lastenradinitiative Bremerhaven, das keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto fördern und stellen deshalb jeder volljährigen Person Frieda zur Verfügung. Wir bitten dich, so sorgsam wie möglich mit Frieda umzugehen, damit Frieda so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung steht. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.
Allgemeines
Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads/Anhängers (im Weiteren »Fahrrad«) Freie Lastenradinitiative Bremerhaven (im Weiteren als »Anbieterin« bezeichnet) an registrierte Nutzer*innen (im Weiteren als »Nutzerin« bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des/der auf der Homepage »Lale-bremerhaven.de« genannten Fahrräder erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Nutzungsbedingungen
Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet. Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehenem Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. D. h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen. Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.
Haftung
Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.
Kontakt
Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass wir als Anbieterin es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o. ä.), dann ruf uns doch bitte an oder schreib uns eine Mail. Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen! Ein letzter Vorbehalt: Da sich das Projekt im Aufbau befindet und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich die Anbieterin vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.